Als ich letztes Jahr hörte, dass Transworld Safaris in Kenia dringend einen gewerblichen Ballonpiloten braucht, reifte der Entschluss mein Hobby und Nebenerwerb zum Beruf zu machen. Doch der Weg dorthin sollte nicht einfach werden.
Um in Kenia gewerblich Ballon zu fahren ist eine kenianische kommerzielle Pilotenlizenz (CPL) erforderlich. Die kenianischen Luftfahrtbehörden haben keinen Ausbildungsplan hierfür, daher ist es üblich entsprechende ausländische Lizenzen anzuerkennen. Nur funktioniert dies eben nicht mit der deutschen Pilotenlizenz für Ballonfahrer. Anders als in vielen anderen Staaten, wird in Deutschland die kommerzielle Ballonfahrt auf Grundlage einer Privatpilotenlizenz (PPL) mit der Erweiterung auf kommerzielle Nutzung ausgeübt. Eine kommerzielle Lizenz für Ballonfahrer, wie beispielsweise in Großbritannien, den USA oder auch in Kenia ist im deutschen Luftrecht nicht vorgesehen. Vorraussetzung für eine Anstellung in Kenia war also der Erwerb einer CPL, die dann in eine kenianische Lizenz konvertiert werden könnte. So machte ich mich im Mai auf nach England um meine Kenntnisse in Meteorologie, Navigation und dem englischen Luftrecht aufzufrischen und anschließend die theoretische Prüfung der britischen Luftfahrtbehörde zu absolvieren. Bei zwei weiteren Aufenthalten in England legte ich praktische Prüfungen ab und lies mich, wie von Transworld Safaris gefordert, vom Ballonhersteller Lindstrand Balloons ausgiebig in der Wartung und Reparatur von Brennersystemen, Gaszylindern und Ballonkörben ausbilden.

Mit einer britischen CPL für Ballons bis zu einem Volumen von 9.000 Kubikmeter im Gepäck reiste ich dann im Oktober nach Kenia. Doch anstatt eine sichere Zusage von Transworld Safaris zu erhalten, teilte man mir nun mit, ich müsse zuerst die kenianische Lizenz erwerben. Auf Nachfrage bei der kenianischen Luftfahrtbehörde KCAA erfuhr ich, dass für die Umschreibung neben meiner britischen Lizenz und meinen Logbüchern als Nachweis meiner fliegerischen Erfahrung, eine erneute theoretische Prüfung und das fliegerärztliche Eignungzeugnis eines kenianschen Fliegerarztes vorzulegen sind. Nach einem Besuch beim Fliegerarzt absolvierte ich also eine erneute Prüfung. Hier sollte ich schonmal einen Vorgeschmack auf die Schikane ausländischer Piloten durch die KCAA bekommen, ganz dezent hatte man versucht mir den Fragenkatalog für Erstprüfung kommerzieller Flugzeugpiloten unterzujubeln. Glücklicherweise fiel mir der vermeintliche Fehler auf und ich konnte gleich beim ersten Mal die richtigen Prüfungspapiere ausfüllen und die Prüfung bestehen. Nachdem ich also alle geforderten Unterlagen beisammen hatte, eilte ich erneut zur Behörde um die Lizenz zu beantragen, musste jedoch feststellen, dass man versäumt hatte mir mitzuteilen, dass man mir als britischen Staatbürger einen Englischtest und auch eine erneute praktische Prüfung abverlangen werde. Man konnte mir jedoch bei der KCAA nicht einmal die dort lizenzierten Prüfer benennen. Mein Aufenthalt in Kenia neigte sich seinem Ende und ich musste ersteinmal unverrichteter Dinge nach Deutschland zurückkehren.
Im Januar reiste ich mit Sack und Pack, fest entschlossen und ohne Rückflugticket nach Kenia. Nach Prüfungsfahrt mit dem selbst ausfindig gemachten Prüfer und bestandenem Enlischtest kontaktierte ich die Lizenzabteilung der KCAA um mich zu versichern, dass ich noch am Nachmittag meinen Antrag stellen könnte. Als ich jedoch bei der KCAA um 15.03 Uhr eintraf offenbarte sich mir, dass man bei unserem vorherigen Telefonat vergessen hatte darauf hinzuweisen, dass man bereits um 15.00 Uhr schließen werde. Auch in den folgenden Tagen fanden sich Gründe, meinen Antrag nicht entgegen zu nehmen, sei es weil man die Antragsformulare nicht finden könne, Kopien der deutschen Lizenz, die man ja erst nicht akzeptieren wollte fehlten oder meine Logbücher, die man mir am Tage zuvor zurückgegeben hatte, weil die beiliegenden Kopien derselben ausreichen sollten, fehlten. Doch irgendwann war der Antrag schließlich gestellt und laut Aushang und mündlicher Auskunft der Behörde bedarf die Bearbeitung maximal vier Arbeitstage. Nachdem also eine Woche verstrichen war unternahm ich den ersten Versuch meine Lizenz abzuholen, stellte jedoch fest, dass die KCAA meine Akte verlegt hatte. Am folgenden Tag versicherte ich mich telefonisch, dass die Lizenz ausgestellt und abholbereit ist, bevor ich mich auf den Weg zur KCAA machte, und war trotzdem wenig überrascht, dass dies nicht der Fall war, nachdem man meine Akte erneut über eine Stunde lang suchen musste. Am nächsten Tag fiel auf, dass man mir nicht alle Antragsunterlagen ausgehändigt hatte und so brauchte ich etwa weitere zehn Anläufen bis ich endlich meine CPL in Händen halten sollte.

Bis zu diesem Punkt hatte ich die Kosten aller Reisen, Lehrgänge, Prüfungen und Anträge selbst getragen, was Transworld meinen Kollegen zumindest bezüglich der Kosten in Kenia stets abgenommen hatte. Trotzdem freute ich mich schließlich eine Zusage für die Anstellung bei Transworld Safaris zu bekommen. Arbeitsrechtliche Regelungen, wie in Deutschland, sind hier fremd und falls überhaupt vorhanden werden sie selten beachtet, so schlossen wir mündlich einen Vertrag. Die Kosten für die Beantragung der Arbeitserlaubnis würde Transworld jetzt übernehmen. Als man mir nach einigen weiteren Tagen dann mitteilte, man werde mich bis zum Erhalt der Arbeitserlaubnis unbezahlt beschäftigen müssen,war es an der Zeit einige subtile Anspielungen auf die Konkurrenz zu machen. Transworld Safaris steht in Wettbewerb mit fünf weiteren Unternehmen die Ballonfahrten in der Masai Mara anbieten, geeignete und willige Piloten sind selten und ich bin mir meines Marktwertes als vollständig lizenzierter Pilot durchaus bewusst. Die Arbeitserlaubnis folgte binnen zwei Tagen und ich konnte meine Arbeit als Ballonpilot in einem der schönsten Naturschutzgebiete der Welt endlich aufnehmen und dürfte mich kürzlich über mein erstes Gehalt freuen.